Statement der IVIM / OII-Deutschland zur Frage der Medizinische Behandlung – Indikation – Einwilligung
Jegliche geschlechtsverändernde Eingriffe oder invasive Versuche eine potentielle Fortpflanzungsfähigkeit herzustellen, oder unnötige Organentfernungen ohne lebensgefährliche Indikation sind keine „zwingende Indikation“ und müssen eine umfassend aufgeklärte Einwilligung der betreffenden Person vorraussetzen. Dies schließt frühkindliche Eingriffe somit aus. Die Argumentationen von Machbarkeit, von besseren Heilungsprozessen und besseren Ergebnissen bei einer frühzeitigen Anpassung an geschlechtliche Normen und Funktionen dürfen nicht als wichtiger bewertet werden als grundlegende Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, geschlechtliche Selbstbestimmung und Menschenwürde.
Irreversible chirurgische und hormonelle geschlechtsverändernde Eingriffe, ohne zwingende medizinische Indikation und ohne aufgeklärte Zustimmung müssen grundsätzlich verboten werden. Diese Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen verletzen die Menschenrechte auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.
Jegliche kosmetischen Eingriffe, die zum Ziel haben, einen Körper an gewohnte Geschlechterbilder anzupassen, dürfen nicht ohne die vollständig aufgeklärte Zustimmung des Betreffenden geschehen.Jugendliche Inters* sollten unter Gewährleistung ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung und unter Voraussetzung der umffassenden Aufklärung über mögliche Folgen und Alternativen zu geschlechtsverändernden Eingriffen ihre Zustimmung geben können.
Unterstützung und Beratung intergeschlechtlicher Menschen und deren Eltern und Angehörige sollte durch Peer-Beratung und psychosoziale Beratungsstellen mit entsprechend geschulten Fachleuten geschehen. Hierzu benötigt es die Förderung von emanzipatorischen Einrichtungen und Anlaufstellen mit Inter*-Expertise. Ebenfalls sollten durch diese Einrichtungen weitere Personengruppen (zB PädagogInnen, Ärzte, Verwaltungsangestellte, Hebammen, Lehrpersonal etc) beraten bzw. fortgebildet werden.
(Beratung Minderjähriger Inters* könnte gemeinsam mit den Eltern und einem „Inter“-Anwalt/Beistand geschehen).