Kosmetische Operationen an Genitalien intergeschlechtlicher Kinder noch immer traurige Realität

Studie zur Häufigkeit von Genitaloperationen im Kindesalter erschienen

Berlin, 2.12.2016

In deutschen Krankenhäusern werden weiterhin kosmetische Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Kindern durchgeführt. Behauptungen, dass diese schwerwiegenden Eingriffe der Vergangenheit angehörten,[1] sind schlichtweg falsch. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine am 1. Dezember veröffentlichte Studie von Dr. Ulrike Klöppel, die die Entwicklung der Operationshäufigkeit für die Jahre 2005 bis 2014 analysiert.[2] Demnach wurden etwa ein Fünftel der als weiblich registrierten Kinder, die wegen einer Variation der körperlichen Geschlechtsmerkmale im Krankenhaus aufgenommen worden waren, einer komplexen Genitaloperation unterzogen, die einer Anpassung an Weiblichkeitsnormen dient – und dies in einem Alter von 0 bis 9 Jahre. Auch im Säuglingsalter sind z.B. Klitoris-Operationen weiterhin üblich. Maskulinisierungsoperationen werden jährlich an Hunderten Kindern durchgeführt.

Die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie bestätigt die Vorwürfe, die Organisationen intergeschlechtlicher Menschen (Organisation Intersex International, Verein Intersexuelle Menschen e.V., zwischengeschlecht.org) seit Langem erheben: Menschenrechtsverletzungen an Kindern sind auch in deutschen Kliniken Praxis. Die im September 2014 eingesetzte „Interministerielle Arbeitsgruppe zu Inter- und Transsexualität“ hält es trotz dieser Tatsachen und verschiedener Rügen durch UN-Ausschüsse nicht für nötig, rechtliche Regelungen in der Bundesrepublik zum Schutz intergeschlechtlicher Kinder vorzubereiten.[3] „Verstärkte Aufklärung und (Peer-)Beratung, wie von der Interministeriellen Arbeitsgruppe empfohlen, sind zweifelsohne nötig, aber sie bieten keine Rechtssicherheit“, kommentiert Andreas Hechler, Beirat der Organisation Intersex International (OII) Deutschland.

„Dieser Zustand ist unhaltbar“, betont Dr. Dan Ghattas, Vorstandsmitglied von OII: „Deutschland hat alle in diesem Zusammenhang relevanten UN-Menschenrechtskonventionen ratifiziert. Zugleich ist Deutschland als EU-Mitgliedsstaat und Mitglied des Europarats dazu aufgefordert, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuhalten. Die Bundesregierung muss sich dieser Verantwortung endlich stellen.“ Ins A Kromminga, ebenfalls aus dem Vorstand, ergänzt: „Auf Länderebene hat die GMFK bereits 2014 klargestellt, dass die Verstümmelung intergeschlechtlicher Genitalien mit ‚weiblicher Genitalverstümmelung’ vergleichbar ist. Diese ist in Deutschland verboten. Aber hier misst die Bundesregierung ganz offenbar mit zweierlei Maß.“

OII Germany fordert daher in Übereinstimmung mit den anderen in Deutschland aktiven Organisationen intergeschlechtlicher Menschen ein Verbot kosmetischer Genitaloperationen im Kindesalter. Um Rechtssicherheit für die betroffenen Kinder zu schaffen, bedarf es klarstellender Regelungen, wie sie mit § 226a StGB bereits für die „weibliche Genitalverstümmelung“ eingeführt wurden. Es muss gewährleistet sein, dass intergeschlechtliche Erwachsene ihre Rechte durchsetzen können. Dazu müssten die Krankenakten von Kindern bei Eingriffen an den Genitalien längeren Aufbewahrungsfristen unterliegen und die Verjährung sollte ruhen, bis die Betroffenen volljährig sind.

 

Weiterführende Informationen:
Studie „Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger’ Genitalien im Kindesalter“. In: Bulletin – Texte Nr. 42: https://www.gender.hu-berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/texte-42/kloeppel-2016_zur-aktualitaet-kosmetischer-genitaloperationen.
Organisation Intersex International Germany: https://oiigermany.org.
Organisation Intersex International Europe: https://oiieurope.org.

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[1] – So äußerte sich beispielsweise der Kinderurologe Prof. Dr. Martin Westenfelder im „Online-Diskurs Intersexualität“ des Deutschen Ethikrats (http://diskurs.ethikrat.org/2011/07/fakten-mythos-meinungen-zu-intersexuellem-leben/).
[2] – „Zur Aktualität kosmetischer Operationen ‚uneindeutiger’ Genitalien im Kindesalter“. In: Bulletin – Texte Nr. 42, online unter https://www.gender.hu-berlin.de/de/publikationen/gender-bulletins/texte-42/kloeppel-2016_zur-aktualitaet-kosmetischer-genitaloperationen.
[3] – Sachstandsinformationen des BMFSFJ „Situation von trans- und intersexuellen Menschen im Fokus“, online unter https://www.bmfsfj.de/blob/112092/46d6be33eb8f2b5d2ee81488da03029c/situation-von-tans–und-intersexuellen-menschen-im-fokus-data.pdf.

Pressekontakt: kontakt[*at*]oiigermany.org

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