Parlamentarische Versammlung des Europarates‬ verabschiedet historischen Intersex Beschluss

Plenary_chamber_of_the_Council_of_Europe's_Palace_of_Europe_2014_01Stellungnahme von ILGA-Europe und OII-Europe zur Verabschiedung eines historischen Intersex Beschlusses der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

ILGA-Europe und OII-Europe begrüßen die Verabschiedung der Resolution „Das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit“ der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die zum ersten Mal die Frage der körperlichen Integrität von intergeschlechtlichen Kindern einbezieht.

Diese Resolution umfasst weitere Themen wie weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, und die Unterwerfung oder Nötigung von Kindern zu Piercings, Tätowierungen oder Schönheitsoperationen.

Die Resolution fordert die Mitgliedstaaten des Europarats dazu auf

„verpflichtend weitere Forschungen durchzuführen um die Erkenntnisse über die spezifische Situation von intergeschlechtlichen Menschen zu vertiefen; sicherzustellen, dass niemand in der Kindheit unnötiger medizinischer oder chirurgischer Behandlung ausgesetzt wird, die kosmetisch statt gesundheitlich lebenswichtig ist; die körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung der betroffenen Personen zu garantieren; und Familien mit intergeschlechtlichen Kindern mit angemessener Beratung und Unterstützung zu versorgen.“

Dies ist die erste Resolution ihrer Art von einer europäischen Institution. Die Sprache der Resolution signalisiert eine Verschiebung vom derzeitigen medizinischen Definitionsbereich hin zu einem Menschenrechtsansatz und adressiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Autonomie und Selbstbestimmung und fordert die Beendigung von kosmetischen medizinischen und chirurgischen Eingriffen.

ILGA-Europe und OII-Europe fordern die relevanten europäischen Institutionen dazu auf, diese Resolution zur Kenntnis zu nehmen und nun tatsächlich die Forschungen durchzuführen, die notwendig sind, um das Wissen über die spezifischen Menschenrechte und die soziale Situation von intergeschlechtlichen Menschen zu vertiefen.

ILGA-Europe und OII-Europe danken auch der Berichterstatterin dieser Resolution, Marlene Rupprecht, dafür, dass sie die Eingaben von unseren beiden Organisationen sowie Genital Autonomy mit einbezogen hat und die Menschenrechte von intergeschlechtlichen Menschen so entschieden auf die Tagesordnung gebracht hat.

Resolution 1952 (2013) Children’s right to physical integrity [PDF]

3. Oktober 2013

Brüssel

Ergänzung:

Als IVIM/OII-Deutschland möchten wir noch unseren persönlichen Dank an die deutsche SPD-Politikerin und Berichterstatterin dieser Resolution, Frau Marlene Rupprecht, aussprechen, die sich viel Zeit genommen hat, um mit Vertreter_innen von IVIM/OII-Deutschland und OII-Francophonie zu sprechen und für die Berücksichtigung der schriftlichen Eingaben von OII-Europe.

Suche

Kontakt & Impressum

Internationale Vereinigung
Intergeschlechtlicher Menschen – OII Germany e. V.
Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg
Register-Nr.: VR 35163 B

Anschrift

IVIM – OII Germany
Bürogemeinschaft
Naunynstr. 30
10997 Berlin

Wir danken unseren Förder_innen und Spender_innen!

IVIM – OII Germany © Wenn nicht anders spezifiziert kann der Inhalt dieser Website unter der folgenden Creative Commons Lizenz verwendet werden:
Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0)