Bundesregierung lehnt die Umsetzung der Yogyakartaprinzipien ab

Am 18.06.2008 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, unter anderem mit den Abgeordneten Volker Beck (Köln) und Jürgen Trittin den Antrag [Drucksache 16/9603]  an die Bundesregierung, die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen weltweit sicherzustellen und die Yogyakarta-Prinzipien zu unterstützen. In der Begründung des Antrages hieß es:

„Die Bundesregierung stellt in der Bundestagsdrucksache 16/7658 fest, sie setze  sich ‚gemeinsam mit den EU-Partnern bereits seit Jahren in regionalen und internationalen Menschenrechtsgremien gegen Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität  ein.  Hierzu gehören u. a.  die in Buchstabe c der ,weiteren Empfehlungen der Yogyakarta-Prinzipien‘ enthaltene Aufnahme der Beobachtung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität in das Mandat der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen sowie die in der  ,Zusätzlichen Empfehlung Buchstabe d‘  enthaltene Akkreditierung von entsprechenden nichtstaatlichen Organisationen für die die Bundesregierung sich in den Vereinten Nationen über  Jahre engagiert  – und durchaus erfolgreich – eingesetzt hat‘.  Dieses Engagement ist zu begrüßen und die Bundesregierung nachdrücklich in ihrer  Bemühung zu unterstützen.  Die Bundesregierung sieht  die  Yogyakarta-Prinzipien als  wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft  (Bundestagsdrucksache  16/7658).  Diese  Sichtweise  reicht jedoch nicht aus, um die Yogyakarta-Prinzipien weltweit umzusetzen. Vielmehr muss sich die Bundesrepublik Deutschland die Prinzipien zu eigen machen – wie dies  bereits durch anderen Staaten geschehen ist  – und für  ihre  weltweite Beachtung Sorge tragen.“

Der deutsche Bundestag traf sich am 5. März 2009 und folgte der Beschlussempfehlung Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, nämlich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/9603 abzulehnen. [Plenarprotokoll pdf]

Mit der Ablehnung, die Yogyakartaprinzipien in Deutschland umzusetzen und sich zu eigen zu machen, duldet die derzeitige Bundesregierung weiterhin schwere Menschenrechtsverletzungen auch im eigenen Land, und nicht nur an intergeschlechtlichen Menschen. Die nun auf europäischer Ebene [€-DSD] agierende Medizinforschung reduziert weiterhin intergeschlechtliche Menschen zu Forschungsobjekten und zu pathologischen Abweichungen der Geschlechternorm. Intergeschlechtlichen Menschen wird weiterhin das Recht auf die körperliche Unversehrtheit verwehrt indem eine medizinische Indikation konstruiert wird, die schwere Körperverletzungen erlaubt, zum Zwecke der Herstellung von Normkörpern und Identitäten. Da die Eingriffe oft schon im Kleinkindalter geschehen, ist eine umfassend informierte Einwilligung des Individuums ausgeschlossen und somit auch die Freiheit der Entwicklung einer eigenen geschlechtlichen Identität.

Wir von IVIM sind sehr enttäuscht und hoffen darauf, dass die zukünftige Bundesregierung den Mut hat, die besondere Problematik intergeschlechtlicher Menschen endlich zur Kenntnis zu nehmen und sich für die Menschenrechte aller Menschen einzusetzen, ungeachtet der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des Geschlechts!

  Weiteres zu den Yogyakartaprinzipien

Kommentar zur Ablehnung

Suche

Kontakt & Impressum

Internationale Vereinigung
Intergeschlechtlicher Menschen – OII Germany e. V.
Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg
Register-Nr.: VR 35163 B

Anschrift

IVIM – OII Germany
Bürogemeinschaft
Naunynstr. 30
10997 Berlin

Wir danken unseren Förder_innen und Spender_innen!

IVIM – OII Germany © Wenn nicht anders spezifiziert kann der Inhalt dieser Website unter der folgenden Creative Commons Lizenz verwendet werden:
Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0)