von Ins A Kromminga
In ihrer Ablehnung des Antrages erläuterte die Fraktion der CDU/CSU,
„dies habe nichts damit zu tun, dass man die Yogyakarta-Prinzipien nicht für gute Richtlinien und eine unterstützenswerte Initiative halte, sondern es habe etwas damit zu tun, dass es aus ihrer Sicht wenig bringe, Dinge, die man ohnehin tue, ständig zu bekräftigen.[…]“
Was bitteschön hat die Fraktion der CDU/CSU bisher für eine Entpatologisierung von und gegen die Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Menschen getan? Im Gegenteil wurden die Kleinen Anfragen zur Lage intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland wiederholt abgeschmettert, indem eine gesellschaftspolitische Verantwortung zurückgewiesen und die Problematik als medizinisch-psychologisches Spezialproblem gewertet und so keinerlei politischer Handlungsbedarf gesehen wurde.
Die Begründung der Ablehnung des Antrages der Fraktion der SPD zeigt eine erschreckende Interessenlosigkeit und Regierungsmüdigkeit:
„[die SPD] stünde den Forderungen dieses Antrages sehr positiv gegenüber, daher könne man die Einschätzung der Fraktion der CDU/CSU nur bedingt teilen. Diese Dinge noch einmal in einem gesonderten Antrag zu manifestieren und damit zu festigen und zu stärken sei hilfreich. Da man sich jedoch in der Koalition mit der CDU/CSU befände, werde der Fraktion der SPD nichts anderes übrig bleiben, als die Anträge abzulehnen.“
Bisher haben nur die Regierungen der skandinavischen Länder, der Schweiz und der Tschechischen Republik nachdrücklich erklärt, sich für die weltweite Anerkennung und Beachtung der Yogyakarta-Prinzipien einzusetzen.
Leider ist es nicht wirklich überraschend, dass Deutschland in diesem Punkt und unter dem Aspekt der deutschen Geschichte im Umgang mit intergeschlechtlichen Menschen ein solch schwaches Ergebnis zeigt.
Quellen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/119/1611981.pdf
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2009/23725374_kw10_menschenrechte_sp/