IDAHOBIT 2022

Am heutigen  (Internationalen Tag gegen Homo-, Trans-, Bi-, Interphobia) möchten wir auf die abschließenden Bemerkungen des Zivilpakts der Vereinen Nationen verweisen, der in seinem siebten periodischen Bericht zu Deutschland im vergangenen November

  • sich besorgt zeigt darüber, dass “das in 2021 in Kraft getretene Gesetz zum ‘Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung’ nicht alle problematischen Praktiken ausdrücklich einschränkt, keine strafrechtliche Haftung vorsieht und nicht alle Hindernisse für den Zugang der Opfer zu Rechtsbehelfen wirksam beseitigt” und
  • Deutschland aufgefordert, “alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Handlungen im Zusammenhang mit der Zuweisung eines Geschlechts an intergeschlechtlichen Kindern, die ohne deren freie und informierte Zustimmung vorgenommen werden, ausdrücklich verboten werden, außer in Fällen, in denen solche Eingriffe aus medizinischen Gründen absolut notwendig sind und das Wohl des Kindes gebührend berücksichtigt wurde.” 
  • “Dies sollte auch die Prüfung von Änderungen des Gesetzes zum ‚Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung‘ aus dem Jahr 2021 innerhalb des für seine Überarbeitung vorgesehenen Fünfjahreszeitraums einschließen, falls erforderlich.” 
  • “Der Vertragsstaat sollte auch sicherstellen, dass alle Opfer Zugang zu Rechtsmitteln haben, unter anderem durch eine Überprüfung der Anwendung von Verjährungsfristen für Verstöße in der Kindheit, durch Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Opfer Zugang zu ihren Gesundheitsakten haben, und durch die Erwägung der Einrichtung eines speziellen Entschädigungsfonds.”

(Übersetzung aus dem Englischen Original von OII Germany)

Wir fordern:

  • Schutz ausweiten auf alle Inter* bzw. Menschen, die mit Variationen der Geschlechtsmerkmale geboren wurden
  • Entpathologisierung von Inter*
  • Selbstbestimmung in einem zelebrierenden Umfeld ermöglichen
  • öffentliche Anerkennung, Aufarbeitung und Entschuldigung für das an Inter*Menschen verursachte Leid und für die bis in die Gegenwart andauernden Menschenrechtsverletzungen
  • Entschädigungs- und Schmerzensgeldleistungen für die Überlebenden dieser Widerfahrnisse
  • Geschlechtseintrags- und Vornamensänderungen in Würde und ohne Re-Pathologisierung / Re-Traumatisierung ermöglichen
  • Keinen Geschlechtseintrag bei Geburt oder Geschlechtsregistrierung gänzlich abschaffen!
  • Strafrechtliche Haftung der Täter_innen

Unser Geschlecht gehört uns – für die Akzeptanz und Gleichstellung aller Geschlechter!

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Intergeschlechtlicher Menschen – OII Germany e. V.
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