Fünf Jahre – und immer noch kein effektiver Schutz von Inter* Kindern! Gesetzeslücken müssen geschlossen werden
Die Gewalt an intergeschlechtlichen Kindern muss ein Ende haben! Trotz des Verbots der Angleichung des körperlichen Erscheinungsbilds nach § 1631e wird auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin operiert. Die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht werden missachtet. Das Gesetz, das intergeschlechtliche Kinder schützen soll, ist in zentralen Aspekten unwirksam und muss menschenrechtsbasiert reformiert werden.
Seit fünf Jahren gibt es ein Gesetz, das intergeschlechtliche Kinder schützen soll: “Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung” (§ 1631e BGB). Aufgrund von Gesetzeslücken finden jedoch weiterhin geschlechtsverändernde Operationen an Babys und Kindern statt, die dem Schutzgedanken des Gesetzes zuwiderlaufen, wie aus Peer-Beratungsstellen bekannt ist. Eine derzeit an der Europa-Universität Flensburg zur gerichtlichen Entscheidungspraxis zu § 1631e BGB laufende Studie kommt als Zwischenergebnis ebenfalls zu dieser Schlussfolgerung.1 Diese uneingewilligten medizinischen Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen von Kindern stellen eine Form der Folter und Genitalverstümmelung dar, die seit Jahren von der Inter* Menschenrechtsbewegung (in Deutschland und international) sowie von der UN verurteilt werden. Zuletzt hat sich auch die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zur Europaratsempfehlung zur “Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Personen” (Empfehlung CM/Rec(2025)7) gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten für den Schutz intergeschlechtlicher Menschen, insbesondere ein Verbot nicht persönlich und auf informierter Grundlage eingewilligter medizinischer Eingriffe an den Geschlechtsmerkmalen, ausgesprochen.2 Dennoch bleibt die medizinische Gewalt und die Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen in Deutschland ungebrochen.
Das Gesetz legt fest, dass in Fällen, in denen keine akute Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes besteht und der Eingriff trotzdem nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden soll, Familiengerichte eingeschaltet werden müssen. Sie sollen, gestützt auf Stellungnahmen von interdisziplinären Kommissionen, entscheiden, ob die Operationen und Eingriffe dem Wohl des Kindes am besten entsprechen. So will es das Gesetz, doch wie sieht die Realität aus? Die interdisziplinären Kommissionen bestehen vorwiegend aus Mediziner_innen, die Intergeschlechtlichkeit weiterhin als krankhafte Störung ansehen. Die Kommissionen behaupten in ihren Stellungnahmen immer wieder, dass es einer gesunden psychischen Entwicklung entgegenstehe, wenn eine Klitoris zu lang, ein Penis zu krumm, die Harnröhrenmündung nicht an der Penisspitze liegt, ein Vaginaleingang nicht groß genug sei. Sie befürworten daher geschlechtsverändernde Eingriffe und Familiengerichte folgen anscheinend ihren heteronormativen und interfeindlichen Empfehlungen. Damit wird die grundlegende Schutzabsicht des Gesetzes hintertrieben.
Nach fünf Jahren sehen wir nun die gewaltvollen Konsequenzen der Fehlkonzeption dieses Gesetzes, vor denen wir – und andere Inter*-Organisationen, Wissenschaftler*innen, das Institut für Menschenrechte u.v.m. – schon bei der Vorlage des Entwurfs 2020 gewarnt hatten.3
In einer gemeinsamen Stellungnahme mit OII Europe vom 12. Juli 2024 haben wir ausführlich analysiert, wie ein Familiengericht eine Operation an einem intergeschlechtlichen Baby genehmigt und gegen den Schutzgedanken des Gesetzes verstoßen hat.4
In einer weiteren Stellungnahme von Anna Katharina Mangold und Nick Markwald wurden insgesamt 40 Gerichtsentscheidungen juristisch ausgewertet. In ALLEN Fällen haben die interdisziplinären Kommissionen befürwortende Stellungnahmen vorgelegt. In ALLEN Fällen haben die Gerichtsentscheidungen dazu geführt, dass die Kinder operiert wurden. Dabei berücksichtigten die Gerichte in ihren Begründungen nicht den Schutz der geschlechtlichen Selbstbestimmung der Kinder. Mindestens 19 der Kinder waren unter drei Jahre alt. Die Eingriffe umfassten unter anderem die Einpflanzung eines „normal“ großen Vaginaleingangs in den Damm, Begradigung des Penis und die Verlängerung der Harnröhre entlang des Penisschafts, die Entfernung von Keimdrüsen und mindestens eine Klitorisreduktion.
Die Eingriffe wurden unter anderem durch die mittlerweile widerlegte Ansicht gerechtfertigt, dass mögliche psychische Entwicklungsstörungen oder Belastungen bei dem betroffenen Kind auftreten könnten, wenn es mit “untypisch” aussehenden Genitalien aufwachsen müsste oder dass „normaler“ Geschlechtsverkehr ohne die Operation nicht möglich sei. Außerdem wird weiterhin ohne wissenschaftliche Belege behauptet, die Operationsergebnisse seien in jungen Jahren besser und es werden wilde Vermutungen über die vermeintliche spätere Geschlechtsidentität der Kinder angestellt, als würde diese irgendeine Rechtfertigung darstellen, die Geschlechtsmerkmale eines Kindes kosmetisch zu verändern.
Diese gewaltvollen Behandlungsmethoden und komplett falschen Begründungslogiken reihen sich ungebrochen in die Kontinuität der Menschenrechtsverletzungen an intergeschlechtlichen Menschen ein, die seit den 50er Jahren auf der wissenschaftlich überholten “Optimal Gender Policy” beruhen. Fakt ist: Der Präventionsgedanke schützt lediglich die Gesellschaft in ihrem bipolaren geschlechtlichen Selbstverständnis und ist Ausdruck der Identitätsverlustangst in einer zweigeschlechtlich und heteronormativ strukturieren Gesellschaft. Leiden tun darunter die inter* Kinder und Jugendlichen, deren Körper autoritär an Geschlechternormen angepasst werden und denen medizinische Folter widerfährt.
Die Bundesregierung hatte den Auftrag, bis Mai 2026 das Gesetz zu evaluieren. Anstatt eine wissenschaftlich fundierte und – von den Einrichtungen, in denen medizinische Behandlungen intergeschlechtlicher Kinder durchgeführt werden – unabhängige Evaluation in Auftrag zu geben und Schutzlücken zu schließen, wird sich mit dem Status Quo zufriedengegeben. Die Bundesregierung verstößt gegen die gesetzliche Pflicht bis zum 22. Mai 2026 einen Evaluationsbericht vorzulegen, so wie es in Artikel 6 des Gesetzes festgelegt wurde. Dieser Verstoß zeigt, dass die Bundesregierung die Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen nicht ernst nimmt. Die gegenwärtige rechtliche Situation ist aber untragbar, denn dadurch wird weiterhin die körperliche Integrität intergeschlechtlicher Kinder und ihre geschlechtliche Selbstbestimmung zur Disposition gestellt!
Wir fordern:
- Menschenrechte und Schutz für alle intergeschlechtlichen Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche!
- Geschlechtliches Selbstbestimmungsrecht der Kinder gesetzlich stärken
- Wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes durch unabhängige Forschende
- Verpflichtende medizinunabhängige und geschlechterreflektierte Fortbildungen von Familienrichter_innen und Verfahrensbeiständ_innen
- Verpflichtende kostenlose Peer-Beratung für Eltern und öffentliche Förderung von Beratungsangeboten
- Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Inter*
- Keine Verjährung für strafbare Zuwiderhandlungen!
Fußnoten
- Die Stellungnahme von Prof. Katharina Mangold/Ass. Jur. Nick Markwald ist datiert auf den 17.06.2025 und ist hier abrufbar: https://eufbox.uni-flensburg.de/index.php/s/CY32N7GQAiic6xy?dir=/&editing=false&openfile=true ↩︎
- “Prohibition of non-consensual interventions should be guaranteed for intersex persons, as for any other person, through legislation explicitly banning medical interventions on sex characteristics, including surgical, hormonal or mechanical procedures, without prior, free, informed, express and documented consent.” ↩︎
- Beispielsweise die Stellungnahmen des Instituts für Menschenrechte https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Stellungnahme_Referentenentwurf_OP-Verbot.pdf und von OII Germany https://oiigermany.org/wp-content/uploads/2020/11/Stellungnahme-OII-Germany-Nov-2020_.pdf ↩︎
- https://oiigermany.org/gemeinsamer-kommentar-deutsches-familiengericht-2024/ ↩︎




