Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (19/24686) angenommen. Wir begrüßen, dass nach fast 25 Jahren Inter*aktivismus nun ein erstes Gesetz in Deutschland vorliegt, das intergeschlechtliche Personen und insbesondere inter*Kinder sichtbar macht und schützen will.
Internationale Vereinigung
Intergeschlechtlicher Menschen – OII Germany e. V.
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