
Ein steiniger Weg für Menschenrechte
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (19/24686) angenommen.
Wir begrüßen, dass nach fast 25 Jahren Inter*aktivismus nun ein erstes Gesetz in Deutschland vorliegt, das intergeschlechtliche Personen und insbesondere inter*Kinder sichtbar macht und schützen will.