
Fünf Jahre – und immer noch kein effektiver Schutz von Inter* Kindern! Gesetzeslücken müssen geschlossen werden Die Gewalt an intergeschlechtlichen Kindern muss ein Ende haben! Trotz des Verbots der Angleichung des körperlichen Erscheinungsbilds nach § 1631e wird auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin operiert. Die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht werden missachtet. Das…

Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (19/24686) angenommen. Wir begrüßen, dass nach fast 25 Jahren Inter*aktivismus nun ein erstes Gesetz in Deutschland vorliegt, das intergeschlechtliche Personen und insbesondere inter*Kinder sichtbar macht und schützen will.
Internationale Vereinigung
Intergeschlechtlicher Menschen – OII Germany e. V.
Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg
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IVIM – OII Germany
Bürogemeinschaft
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