GESCHLECHTSEINTRAG „WEITERES” IST KONTRAPRODUKTIV

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur „Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben” des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 5.6.2018

Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung an einer Umsetzung des Beschlusses vom 10. Oktober 2017 des Bundesverfassungsgerichts über einen weiteren positiven Geschlechtseintrag (1 BvR 2019/16) arbeitet. Allerdings lehnen wir den am 5.6.2018 veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat  für ein „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben” ab. Denn geschlechtliche Selbstbestimmung soll es nur für einen medizinisch eng definierten Personenkreis geben, d.h. zum Preis der erneuten Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen und unter Ausgrenzung aller anderen Menschen, die einen männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag für sich ablehnen. Wir fordern dagegen die Abschaffung des Geschlechtseintrags bei Geburt, die eine solche Sonderbehandlung unnötig macht und allen Menschen geschlechtliche Selbstbestimmung ermöglichen würde. Zugleich muss das im Koalitionsvertrag angekündigte, äußerst dringliche Verbot uneingewilligter geschlechtsverändernder medizinischer Eingriffe an Kindern endlich umgesetzt werden!

Das sind die wichtigsten Probleme des Referentenentwurfs:

  • Vorarbeiten von Inter* und Trans*-Verbänden ignoriert:
    In der letzten Legislaturperiode hat das Deutsche Institut für Menschenrechte im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen mit Inter* und Trans*-Communities abgestimmten Entwurf für ein Geschlechtervielfaltsgesetz vorgelegt. Diese Vorarbeiten sowie insgesamt die der Interministeriellen Arbeitsgruppe Trans* und Inter* werden in keiner Weise vom Referentenentwurf des BMI berücksichtigt. In seine Ausarbeitung sind weder Inter*- noch Trans*-Verbände einbezogen worden.
  • Operationsverbot erneut aufgeschoben:
    Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, wonach die Bundesregierung „gesetzlich klarstellen [will], dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind”, wird nicht im inhaltlichen Zusammenhang mit der Personenstandsfrage geregelt, wie dies der Entwurf für ein Geschlechtervielfaltsgesetz vorgesehen hat. Es steht zu befürchten, dass dieses für intergeschlechtliche Menschen weitaus dringlichere Problem erneut auf die lange Bank geschoben wird.
  • Pathologisierung und Eingriff in die körperliche Unversehrtheit:
    Eine ärztliche Bescheinigung einer „Variante der Geschlechtsentwicklung” soll laut Referentenentwurf Voraussetzung sein für eine spätere freiwillige Ersetzung des Geschlechtseintrags durch die Angabe „weiteres” oder durch sein offen lassen. Für Inter* ohne medizinische Dokumente oder Diagnose impliziert dies eine Reihe von oftmals invasiven körperlichen Untersuchungen insbesondere die der inneren und äußeren Genitalien. Diese und andere Untersuchungen können für intergeschlechtliche Menschen eine (Re-) Traumatisierung zur Folge haben. Indem Inter*Personen eine ärztliche Bescheinigung einer „Variante der Geschlechtsentwicklung” vorlegen müssen, werden an sich gesunde Menschen (erneut) pathologisiert. Den medizinischen Begriff „Variante der Geschlechtsentwicklung” lehnt die Organisation Intersex International ab und fordert, dass Behörden und Medien die in der Community gewachsenen Begriffe wie „Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale”, „intergeschlechtliche Menschen” oder „Inter*” respektieren und verwenden.
  • Rechtliche Sonderbehandlung in Abhängigkeit von medizinischer Definitionsmacht:
    Statt die Diskriminierung von intergeschlechtlichen Menschen abzubauen, läuft der Referentenentwurf des BMI auf eine Sonderbehandlung eines Personenkreises aufgrund angeborener körperlicher Geschlechtsmerkmale hinaus, die ärztlich als Abweichung („Varianten”) vom männlichen / weiblichen Standard eingeordnet werden. Denn das Offenlassen des Geschlechtseintrags oder die Angabe „weiteres” ist für Kinder, die aus ärztlicher Sicht „weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden” können, vorgeschrieben, also nicht optional. Somit hängt die geschlechtliche Existenz der Kinder von der ärztlichen Definitionsmacht ab. Zudem werden sie durch die zwangsweise Registrierung als „weiteres” oder mit einem offen gelassenen Geschlechtseintrag öffentlich als Abweichung markiert. Würde die Geschlechtsangabe für alle Kinder entfallen, wie im Geschlechtervielfaltsgesetz vorgesehen, gäbe es dieses Problem nicht.
  • Restkategorie „weiteres”:
    Die Einführung einer dritten Geschlechtsoption unter dem Begriff „weiteres” stellt, anders als vom Bundesverfassungsgericht gefordert, keine positive Geschlechtsangabe dar, da der Begriff als Restkategorie fungiert. Wie von vielen Inter*Personen und u.a. der Kampagnengruppe für eine „dritte Option” kritisiert wird, ist „weiteres” keine eigenständige Geschlechtsbezeichnung, sondern lediglich eine Abgrenzung zur Angabe „männlich” oder „weiblich”.
  • Einengung auf „Varianten der Geschlechtsentwicklung” statt Öffnung für alle:
    Eine selbstbestimmte Geschlechtsangabe sollte allen Menschen offen stehen, deren Geschlechtsidentität nicht dem weiblichen oder dem männlichen Geschlechtseintrag entspricht. Solange die Geschlechtsregistrierung nicht gänzlich abgeschafft wird, muss sowohl intergeschlechtlichen Menschen als auch nicht-binären Trans*Personen  sowie allen Menschen, die sich nicht einem der zwei Geschlechtseinträge zuordnen können oder wollen, ein selbstbestimmter Eintrag offen stehen. Eine ärztliche Bescheinigung über eine „Variante der Geschlechtsentwicklung” sagt nichts über die Geschlechtsidentität der betreffenden Person aus. Der Gesetzesentwurf entspricht nicht den Lebensrealitäten von Menschen die Inter*, Trans* und/ oder geschlechtlich nicht-binär sind.
    Eine positive Geschlechtsbezeichnung darf nicht dazu führen, dass Inter* und Trans*Menschen aufgrund ihrer Körper und Identitäten weiter diskriminiert und pathologisiert werden!

Wir fordern:

Keinen Geschlechtseintrag bei Geburt oder Geschlechtsregistrierung gänzlich abschaffen!

Nur selbstbestimmte Geschlechtsregistrierung!

Verbot uneingewilligter oder nicht vollständig informierter geschlechtsverändernder medizinischer Eingriffe, insbesondere an Kindern!

Unser Geschlecht gehört uns – für die Akzeptanz und Gleichstellung aller Geschlechter!

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