Vortrag „5 Jahre Inter*-OP-Verbot“

Vortrag von OII Germany bei der TIN*-Tagung von TransInterQueer e.V. (TrIQ) am 3.10.2026

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des sog. Inter*-OP-Verbots (§ 1631e BGB) stellt sich weiterhin die Frage, ob intergeschlechtliche Kinder in Deutschland wirksam vor medizinischer Gewalt durch nicht notwendige geschlechtsverändernde Eingriffe geschützt sind. Mit dieser Frage beschäftigten sich Florin Lindgrün, Vorstandsmitglied von OII Germany e.V., und Dr. Ulrike Klöppel, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats von OII Germany, im Rahmen eines Vortrags bei der TIN-Tagung von TransInterQueer e.V. Unter dem Titel „Fünf Jahre § 1631e BGB: Warum intergeschlechtliche Kinder noch immer nicht wirksam geschützt sind“ zogen sie eine kritische Bilanz der gesetzlichen Regelung und ihrer praktischen Umsetzung.

Das Gesetz soll intergeschlechtliche Kinder vor nicht notwendigen medizinischen Eingriffen an ihren Geschlechtsmerkmalen schützen. Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis und aktuelle Erkenntnisse aus der juristischen Forschung zeigen jedoch, dass die gesetzlichen Schutzmechanismen weiterhin nicht ausreichen, um solche Eingriffe zuverlässig zu verhindern. Im Vortrag wurden die Entstehung des Gesetzes, seine Umsetzung und die bestehenden Schutzlücken beleuchtet. Dabei ging es insbesondere um die Frage, weshalb geschlechtsverändernde Operationen an intergeschlechtlichen Kindern trotz der gesetzlichen Regelung weiterhin in Deutschland stattfinden. Anhand aktueller Gerichtsentscheidungen und ihrer Begründungen wurde aufgezeigt, wie medizinische und gesellschaftliche Vorstellungen von der Binarität von Geschlecht und (Hetero-)Sexualität nach wie vor Entscheidungen über die Körper intergeschlechtlichen Kindern beeinflussen. Der Vortrag ordnete die deutsche Rechtslage auch in aktuelle Entwicklungen auf internationaler Ebene ein.

Die kritische Bilanz machte deutlich: Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes besteht weiterhin Handlungsbedarf. Es braucht rechtliche, politische und gesellschaftliche Veränderungen, damit intergeschlechtliche Kinder wirksam vor unnötigen Eingriffen geschützt werden und ihre Menschenrechte uneingeschränkt geachtet werden.

Die Präsentation (PDF) für den Vortrag kann hier nachgelesen werden:

OII Germany bedankt sich bei TrIQ für die Möglichkeit, einen Vortrag auf der TIN*-Tagung zu diesem Thema zu halten.

Weiterführende Informationen:

Suche

Kontakt & Impressum

Internationale Vereinigung
Intergeschlechtlicher Menschen – OII Germany e. V.
Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg
Register-Nr.: VR 35163 B

Anschrift

IVIM – OII Germany
Bürogemeinschaft
Naunynstr. 30
10997 Berlin

Wir danken unseren Förder_innen und Spender_innen!

IVIM – OII Germany © Wenn nicht anders spezifiziert kann der Inhalt dieser Website unter der folgenden Creative Commons Lizenz verwendet werden:
Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0)