Die Vereinten Nationen verabschieden ihre erste Resolution, die sich speziell gegen Diskriminierung, Gewalt und schädliche Praktiken gegenüber Personen mit angeborenen Variationen der Geschlechtsmerkmale richtet.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2021, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (19/24686) angenommen. Wir begrüßen, dass nach fast 25 Jahren Inter*aktivismus nun ein erstes Gesetz in Deutschland vorliegt, das intergeschlechtliche Personen und insbesondere inter*Kinder sichtbar macht und schützen will.
Internationale Vereinigung
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