Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur „Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben” des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vom 5.6.2018 Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung an einer Umsetzung des Beschlusses vom 10. Oktober 2017 des Bundesverfassungsgerichts über einen weiteren positiven Geschlechtseintrag (1 BvR 2019/16) arbeitet. Allerdings lehnen wir den am 5.6.2018…
Wir möchten auf die folgende Handreichung zur Sexuellen und Geschlechtlichen Vielfalt von der Bildungsinitiative Queer-Format hinweisen, an der auch unser Beiratsmitglied Andreas Hechler und unser Vorstandsmitglied Ev-Blaine Matthigack mitgewirkt haben. Murat spielt Prinzessin, Alex hat zwei Mütter und Sophie heißt jetzt Ben – Sexuelle und Geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik.(2018 herausgegeben von der Bildungsinitiative…
Fragen und Antworten zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlechtseintrag vom 10.10.2017 Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Bundesregierung muss bis zum 31. Dezember 2018 eine verfassungsgemäße Regelung in Bezug auf den vom Personenstandsgesetz geforderten Geschlechtseintrag herbeiführen. Endlich, sagen die einen. Untergang unserer Kultur, sagen die anderen. Ist mir eigentlich egal, sagen die Dritten. Das vorliegende…
Von IVIM-OII Germany Beiratsmitglied Ulrike Klöppel. Bedeutet der Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16) zur Zulassung eines weiteren positiven Geschlechtseintrags auch das Ende uneingewilligter kosmetischer Genitaloperationen im Kindesalter? Noch 2004 empfahl die Deutsche Gesellschaft für Urologie bei „Störungen der sexuellen Differenzierung“ eine funktionelle und „kosmetische Korrektur“ eines „uneindeutigen“ Genitales vor dem zweiten Lebensjahr…
Rechtzeitig zum Inter*Solidaritätstag – die deutsche Übersetzung vom Toolkit „Die Menschenrechte intergeschlechtlicher Menschen schützen. Wie können Sie helfen?“ ist nun da! Die online-Version kann hier heruntergeladen werden: toolkit_deutsch
Sie können hier die gemeinsame Presseerklärung von OII Europe, IVIM-OII Germany, TGEU und dem BVT hier herunterladen: Zum Beschluss PM Fotoquelle: © Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe
Amnesty International veröffentlicht den Report „Zum Wohle des Kindes – Für die Rechte von Kindern mit Variationen der Geschlechtsmerkmale in Dänemark und Deutschland“ für den auch OII Germany konsultiert wurde, um über die Erfahrungen und die Situation von intergeschlechtlichen Kindern und ihren Familien sowie den Menschenrechtsverletzungen an Intergeschlechtlichen in Deutschland zu informieren. Hier der Link…
Internationale Vereinigung
Intergeschlechtlicher Menschen – OII Germany e. V.
Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg
Register-Nr.: VR 35163 B
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